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Beschlussvorlage 149/2009
Ausschreibungstexte für die Beigeordneten

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Drucksache 149/2009 (17.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung der Stellen der Beigeordneten mittels der Ausschreibungstexte gemäß Anlagen 1 und 2 durchzuführen. Die Ausschreibung ist regional sowie überregional vorzunehmen.

Anlagen:
Ausschreibungstexte
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Die Wahl der Beigeordneten erfolgt nach Maßgabe des § 60 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf). Der Bürgermeister bereitet die Ausschreibung vor und führt das Ausschreibungsverfahren durch. Die Ausschreibungsmodalitäten sollten von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen und beschlossen werden. Die Ausschreibungstexte enthalten auch Hinweise auf die zukünftige Geschäftsverteilung. Nach der neuen BbgKVerf ist der Bürgermeister für die Geschäftsverteilung zuständig (§ 61 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf). In Absprache mit dem zukünftigen Bürgermeister und vorbehaltlich des Beschlusses zur Drucksache 147/2009 - 2. Änderung der Hauptsatzung - soll die Geschäftsverteilung zukünftig wie folgt erfolgen:
Bürgermeister: Hauptamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften
1. Beigeordneter: Kämmerei, Amt für Bildung, Kultur und Soziales
2. Beigeordneter: Ordnungsamt, Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung
Die Stellen der Beigeordneten sollen mit den Texten gemäß Anlage 1und 2 ausgeschrieben werden.
Für den Verfahrensablauf ist folgende Terminkette vorgesehen:
- Stellenausschreibung: 23.12.2009
- Bewerbungsfrist: 14.01.2010
- Beratung mit Fraktionsvorsitzenden: 25.01.2010
- Einsichtnahme der Stadtverordneten in Bewerbungsunterlagen: 09.-11.02.2010
- Stadtverordnetenversammlung: 18.02.2010
- Übergabe Ernennungsurkunde
für den 2. Beigeordneten mit Wirkung zum 01.03.2010
für den 1. Beigeordneten mit Wirkung zum 06.05.2010

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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