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Satzung 61.5e
Klarstellungssatzung für Teilbereiche „An der Schnelle“ und "Neustadt"
öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2008 vom 08. 10. 2008, Seite 8
§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das in den Anlagen 2 - 4 abgegrenzte Gebiet für die Teilbereiche „An der Schnelle" und „Neustadt". Die Anlagen sind Bestandteil der Satzung.
§ 2 Klarstellung
Die im Geltungsbereich der Satzung befindlichen Flurstücke bzw. Flurstücksteile liegen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile „An der Schnelle" und „Neustadt". Die Zulässigkeit von Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile richten sich nach § 34 Baugesetzbuch.
§ 3 Rechtswirksamkeit
Die vorstehende Lesefassung der Satzung ist mit der o.g. Bekanntgabe seit dem 08.10.2008 in Kraft.