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Verwaltungsleistung

Hauptarbeitgeber zuordnen

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)


Ausführliche Beschreibung

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber seinem/n Arbeitgeber/n

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Grds. umgehend

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Arbeitgeber

Ihr Ansprechpunkt

Arbeitgeber

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

keine

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Finanzamt Angermünde

Straße:
Jahnstraße 49
PLZ Ort:
16278 Angermünde
Telefon:
03331 267-0
Fax:
03331 267-200
E-Mail:
poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://fa-angermuende.brandenburg.de

Öffnungszeiten

Montag         08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag       08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch       08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag  08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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