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Verwaltungsleistung

Breitensport Förderung

Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine

Formulare

Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen

Welche Unterlagen benötige ich?

Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)

Wie ist der Ablauf?

Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nicht definierbar

Welche Fristen gibt es?

Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Abteilung 2, Referat 24

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 24

Fachlich freigegeben am

22.10.2020

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Straße:
Heinrich-Mann-Allee 107
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Bemerkung:
(Haus 1/1a)
Telefon:
0331 866-0
Fax:
0331 27548-4906
E-Mail:
poststelle@mbjs.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mbjs.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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