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Verwaltungsleistung

Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife Informationserteilung

Alle Informationen zum Studium für Begabte ohne Abitur erhalten Sie direkt von der Hochschule, an der Sie studieren möchten.

Ausführliche Beschreibung

Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in staatlich geförderten Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.
Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss ein Vorschlag von einem Schulleiter/Hochschullehrer/Fachbereich erfolgen oder ein formloser Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.

Was sind die Voraussetzungen?

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Welche Unterlagen benötige ich?

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

keine

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

die jeweilige Hochschule

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Je nach Hochschule kann es erforderlich sein, Arbeitsproben einzureichen oder einen Eignungstest zu bestehen. Teilweise muss auch ein Probestudium erfolgreich absolviert werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Straße:
Platz der Deutschen Einheit 1
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
+49 355 69-0
Fax:
+49 355 692-156
E-Mail:
studium@b-tu.de
WWW Adresse:
https://www.b-tu.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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