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Verwaltungsleistung

Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.

Formulare

Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.

Was sind die Voraussetzungen?

Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer

Welche Unterlagen benötige ich?

Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

Welche Gebühren fallen an?

¼ der Eintragungsgebühr

Wie ist der Ablauf?

  • die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
  • es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
  • ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 Monate

Welche Fristen gibt es?

  • Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
  • die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
  • 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgische Ingenieurkammer

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Brandenburgische Ingenieurkammer

Straße:
Schlaatzweg 1
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Telefon:
+49 331 74318-0
Fax:
+49 331 74318-30
E-Mail:
info@bbik.de
WWW Adresse:
https://www.bbik.de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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