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Verwaltungsleistung

Erlaubnis zum Führen von Waffen Verlängerung

Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Waffen

Verlängerung Waffenschein

Formulare

Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)


Ausführliche Beschreibung

Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein)

Was sind die Voraussetzungen?

Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweisen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Schriftlicher Antrag

Welche Gebühren fallen an?

80 Euro

Wie ist der Ablauf?

Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. Schriftliche Entscheidung der Waffenbehörde.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Polizeipräsidium

Ihr Ansprechpunkt

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 44

Fachlich freigegeben am

15.04.2020

Polizeidirektion Ost

Adressart:
Adresse
Straße:
Nuhnenstraße 40
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 14 65
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 561-1230
Fax:
0335 561-2009
E-Mail:
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.polizei.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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