direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung

Genehmigung von privaten Feuerwerken

Ausführliche Beschreibung

Von Privatpersonen über 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände nur zum Jahreswechsel (31. Dezember/1. Januar) abgebrannt werden. Dies betrifft Feuerwerkskörper der Klasse II beziehungsweise nach neuer Bezeichnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“).

Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie als Privatperson (das heißt, ohne im Besitz einer Erlaubnis nach §§ 7, 27 Sprengstoffgesetz beziehungsweise eines Befähigungsscheins gemäß § 20 Sprengstoffgesetz zu sein) zu einem anderen Zeitraum (das heißt, zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember) selbst Feuerwerkskörper (Klasse II/Kategorie F2) abbrennen möchten.

Die Ausnahmegenehmigung kann aus begründetem Anlass (zum Beispiel Goldene Hochzeit) erteilt werden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.

Rechtsgrundlage(n)

Ordnung und Sicherheit

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75311
Telefon:
03984 75312
Fax:
03984 75390
E-Mail:
ordnungsamt@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Herr Christopher Pietsch
Position
SB Ordnung und Sicherheit
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75312
Fax:
03984 75390
Name
Frau Vivien Urbicht
Position
SB Ordnung und Sicherheit
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75311
Fax:
03984 75390
E-Mail:
ordnungsamt@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

zurück Seitenanfang Seite drucken