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Verwaltungsleistung

Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis bzw. Waffenhandelserlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 21 Abs. 6 WaffG).

Formulare

Antrag auf Erteilung einer

  • Waffenherstellungserlaubnis
  • Stellvertretungserlaubnis
  • Waffenhandelserlaubnis

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Ausführliche Beschreibung

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.

Was sind die Voraussetzungen?

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Welche Unterlagen benötige ich?

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis

Wie ist der Ablauf?

Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.

Welche Fristen gibt es?

Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern für Kommunales

Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Polizeidirektion Ost

Adressart:
Adresse
Straße:
Nuhnenstraße 40
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 14 65
PLZ Ort:
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 561-1230
Fax:
0335 561-2009
E-Mail:
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.polizei.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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