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Verwaltungsleistung

Vergnügungssteuer

Wo(rauf) wird Vergnügungsseuer erhoben und wie hoch ist sie?

Ausführliche Beschreibung

Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

Auszug aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Prenzlau:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Steuergegenstand

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Prenzlau veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art:

  1. Tanzveranstaltungen
  2. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und ähnlichen Geräten in
    1. Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
    2. Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

§ 2

Steuerfreie Veranstaltungen

Steuerfrei sind

  1. Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen, deren Vereinszweck die Jugendpflege, der Jugendschutz, die Leibes-erziehung, die Kulturpflege, die Heimatpflege, die Landschaftspflege, die Pflege des Brauchtums, die Berufsertüchtigung oder die nicht gewerbsmäßige Pflege der Unterhaltung und Geselligkeit ist oder die politischen, wissenschaftlichen,  sozialen oder gemeinnützigen Zwecken dienen,
  1. Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen sowie von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihrer Organe,
  1. Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken verwendet wird, wenn der mildtätige oder gemeinnützige Zweck bei der Anmeldung angegeben worden ist und der verwendete Betrag mindestens die Höhe der Steuer erreicht,
  1. das Halten von Musikapparaten, sofern für ihre Darbietung kein Entgelt erhoben wird,
  1. das Halten von Apparaten nach § 1 Nr. 2 im Rahmen von Volksbelustigungen und Schaustellungen auf Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen.

Steuern

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75219
Telefon:
03984 75220
Fax:
03984 75290
E-Mail:
steuern@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Claudia Birk
Position
SB Steuern
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75219
Fax:
03984 75290
E-Mail:
steuern@prenzlau.de
Name
Herr Bruno Lucka
Position
SB Steuern
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75220
Fax:
03984 75290
E-Mail:
steuern@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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