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Verwaltungsleistung

Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

Genehmigung des Netzbetriebs

Formulare

Allgemeine Hinweise für die Antragstellung zur Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetzes nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Siehe: https://mwe.brandenburg.de/de/energieaufsicht/bb1.c.478789.de . Der Antrag kann auch über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden, § 4 Absatz 5 EnWG.


Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
  • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
  • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
  • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).

Welche Gebühren fallen an?

500,00 – 25.000,00 Euro

Wie ist der Ablauf?

Der Antrag ist schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft und Energie das Landes Brandenburg zu richten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Über die Genehmigung ist spätestens sechs Monate nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen zu entscheiden.  

Welche Fristen gibt es?

Der Antrag sollte rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gestellt werden (in der Regel einige Monate vorher).

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

04.09.2019

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Straße:
Heinrich-Mann-Allee 107
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Telefon:
+49 331 8660
Fax:
+49 331 8661533
E-Mail:
poststelle@mwae.brandenburg.de
E-Mail:
poststelle.krypto@mwe.brandenburg.de
Bemerkung
(E-Mail für verschlüsselte Nachricht)
WWW Adresse:
https://mwae.brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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