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Verwaltungsleistung

Wirtschaftsprüfer Bestellung

Welche Folgen hat die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin?

Ausführliche Beschreibung

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als Wirtschaftsprüfer/in in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in bestanden haben.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer setzt das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens bzw. der Eignungsprüfung nach § 131g ff. Wirtschaftsprüferordnung voraus. Über die Voraussetzungen für die Zulassung zum Examen bzw. zur Eignungsprüfung informiert Sie die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 230,00 Euro zu entrichten. Die Ausstellung eines Mitgliedsausweises ist gebührenpflichtig. Des Weiteren sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.

Wie ist der Ablauf?

Die Bestellung zum/zur Wirtschaftsprüfer/in beantragen Sie schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen.

Das Formular reichen Sie, ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit dem Erfassungsbogen zum Ureintrag in das Berufsregister und mit den erforderlichen Unterlagen, wie

  • der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung und
  • gegebenenfalls die Nachweise akademischer Titel, Grade und Zusätze,

bei der Landesgeschäftsstelle ein.

Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Bestellung ausgehändigt.

Welche Fristen gibt es?

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. Wird der Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht innerhalb von fünf Jahren nach bestandener Prüfung als Wirtschaftsprüfer gestellt, so finden auf die Bestellung die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung über die Wiederbestellung entsprechende Anwendung.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

19.06.2019

Wirtschaftsprüferkammer KöR Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt

Adressart:
Adresse
Straße:
Rauchstr. 26
PLZ Ort:
10787 Berlin, Stadt
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 301882
PLZ Ort:
10787 Berlin, Stadt
Telefon:
+49 30 726161-0
Fax:
+49 30 726161-199
Fax:
+49 30 726161-287
E-Mail:
lgs-berlin@wpk.de
E-Mail:
kontakt@wpk.de
WWW Adresse:
https://www.wpk.de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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