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Verwaltungsleistung

Betreuungsgeld Informationserteilung

Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist. Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am...

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie Betreuungsgeld beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass das derzeit nur noch in Bayern als Landesleistung möglich ist.

Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Die früher zuständigen Behörden dürfen seitdem keine Anträge mehr bewilligen.

Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird  weitergezahlt.

Wenn Sie bereits einen Bewilligungsbescheid haben, können Sie pro Kind Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Das Betreuungsgeld können Sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes, maximal für 22 Lebensmonate bekommen.

Wenn Sie für Ihr Kind eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgeld.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

In Bayern wurde das  Betreuungsgeld als Landesleistung wieder eingeführt.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ

Themengruppe A

Fachlich freigegeben am

09.11.2016

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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