Beschreibung der Dienstleistung:
Die Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen) liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen im Aufgabenbereich der Gemeinden.
Erschließungsanlagen sind notwendig, um Grundstücke baulich oder gewerblich nutzen zu können. Dies kommt im wesentlichen den Eigentümern/Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke zugute. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist dieser Vorteil durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Die Gemeinde hat daher die Verpflichtung, die Investitionen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
gegebenenfalls Anhörungsschreiben bzw. Erschließungsbeitragsbescheid
Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
- keine -
Welche Gebühren bzw. Entgelte können Ihnen entstehen?
Entgelte nach der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Prenzlau und ihren Ortsteilen
Was sollten Sie sonst beachten?
Baugesetzbuch
Nach Erhalt des Anhörungsschreibens überprüfen Sie bitte umgehend die Angaben. Bei Unstimmigkeiten (z.B. Anschrift, Eigentümer, Fläche, Geschosszahl, Artzuschlag) setzen Sie sich bitte mit Frau Ahlbrecht Telefon 03984 75-331 in Verbindung.
Frau K. Ahlbrecht
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Bauverwaltung
Telefon: 03984 75-331
E-Mail: oomlbauvufakerwtbhalufaktung@tbhprenzlau.depncj
Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
2. Beigeordneter
Telefon: 03984 75-300
E-Mail: ooml2.beufakigetbhorufakdnetetbhr@prenzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
Fr: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sa: | geschlossen |
So: | geschlossen |