Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) D I „Mühlmannstraße“ beschlossen.
In gleicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB D I „Mühlmannstraße“ in der Fassung vom Dezember 2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Vorliegend ist die Nachverdichtung von Wohnbauflächen in der Stadt Prenzlau als Maßnahme der Innenentwicklung eines ehemals bebauten Areals geplant.
Der in der Übersichtskarte dargestellte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung umfasst das Flurstück 299 der Flur 40 tlw., Gemarkung Prenzlau in einem Umfang von etwa 0,9 ha.
Innerhalb des o.g. Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes geschaffen werden. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über die Mühlmannstraße und eine Stichstraße gesichert.
Für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB D I „Mühlmannstraße“ gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BauGB abgesehen.
Der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Planentwurf nebst Begründung liegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 21.04.2023 (einschließlich) zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.
Stadtverwaltung Prenzlau
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung
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(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung oder auch per Mail über stadtplanung@prenzlau.de oder buergermeister@prenzlau.de)
Soweit die Verwaltungsgebäude für den allgemeinen Besucherverkehr im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geschlossen werden müssen, hat die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) weiterhin die Möglichkeit, über Terminvereinbarungen Zugang zu den zur Einsicht ausgelegten Planungsunterlagen zu erhalten. In begründeten Fällen können die Planungsunterlagen auch durch Versendung zur Verfügung gestellt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist zusätzlich im Internet auf den unten verlinkten Websites abrufbar.
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro kleyer.koblitz.siegmüller stadtplanung, Naunynstraße 38, 10999 Berlin, Fon +49 30 695808670 Fax +49 30 695808680, stadtplanung@kleyerkoblitz.de Berlin zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich, während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter stadtplanung@prenzlau.de oder plan-beteiligung@prenzlau.de abgeben.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden gehören:
Aus den Unterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Hendrik Sommer
Bürgermeister
Beteiligung, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB D I „Mühlmannstraße“ der Stadt Prenzlau:
Beteiligung und Unterlagen zum Bebauungsplan D I „Mühlmannstraße“ (Entwurf Dezember 2022)