Die Stadt Prenzlau sucht wieder ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden im ersten Halbjahr 2023 bundesweit die Schöffen gewählt. Interessenten für das Schöffenamt können sich aus eigener Initiative um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben oder von dritten Personen vorgeschlagen werden. Die Vorschlagsliste, die die Stadt Prenzlau aufstellt, soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Über die Vorschlagsliste entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 20.04.2023 in nichtöffentlicher Sitzung. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Die Amtszeit beginnt mit dem 01.01.2024 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2028.
Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Prenzlau und Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Verantwortungsbewusstsein, Objektivität und Unvoreingenommenheit, aber auch Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Gemäß § 55 Gerichtsverfassungsgesetz erhalten Schöffen eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG).
Wenn Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, schicken Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 17.02.2023 an folgende Anschrift:
Stadt Prenzlau
Der Bürgermeister
Am Steintor 4
17291 Prenzlau
oder per E-Mail an:
buerger meister@prenzlau.de
Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann im Bürgerservice der Stadt Prenzlau entgegengenommen oder nacfolgend heruntergeladen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Anett Hilpert.
Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl (116.2 KB)
Anlage zum Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl (1.5 MB)
Auszüge zu gesetzlichen Grundlagen
Frau A. Hilpert
Bürgermeister und Stabsstellen
Büroleiterin des Bürgermeisters
Telefon: 03984 75-102
0160/97811274
E-Mail: oomlbuerufakgertbhmeufakistertbh@prenzlau.depncj
Mo: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr |
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