Prenzlau (spz). Die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. So werden ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützt.
Das neue Wohngeldgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Darin geht es im Wesentlichen um drei Punkte: Einführung eines dauerhaften Heizkostenzuschlages, Berücksichtigung einer Klimakomponente und die Anpassung der Wohngeldformel. Im Ergebnis sollen bundesweit rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten - bisher sind es rund 600.000 Haushalte.
Bereits seit dem Beginn der Energiekrise im Frühjahr dieses Jahres gab es auch in der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau einen großen Anstieg der Anträge. Damit verbunden war ein hoher Beratungsbedarf. Mit der umfangreichen Reform des Wohngeldgesetzes wird es nun voraussichtlich nochmals mit einem sehr großen Anstieg der Antragszahlen geben. Dadurch wird sich natürlich auch die Bearbeitungszeit erhöhen.
„Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die mit dem neuen Wohngeldgesetz verbunden sind, erst ab Januar 2023 gestellt werden sollen. Auch Beratungstermine zur neuen Gesetzeslage werden erst im neuen Jahr vergeben. Grund dafür ist, dass das neue Gesetz erst mit Jahresbeginn in Kraft tritt und erst dann die entsprechenden Bescheide erlassen werden können“, heißt es aus der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung. Sollten Anträge, die sich auf das neue Gesetz beziehen, noch in diesem Jahr gestellt werden, werden diese abschlägig beschieden, da das Datum der Antragsstellung zählt und die Anträge somit nach altem Recht bearbeitet werden müssen. Anträge, die sich auf die bisherige gesetzliche Regelung beziehen, können selbstverständlich noch in diesem Jahr gestellt werden.
Frau A. Kehn
Amt für Bildung, Sport und Soziales
Amtsleiterin