direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Überschwemmungsgebiet der Ucker festgesetzt

14.10.2021

Prenzlau (spz). „Unabhängig von einer förmlichen Festsetzung sind Überschwemmungsgebiete alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Auch die Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, gehören dazu (Paragraph 76 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Alle Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten (Paragraph 77 WHG).“ – So heißt es auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Dass Überschwemmung und Hochwasser Themen sind, die auch in Prenzlau bewegen, wurde in diesem Frühjahr und Sommer wieder deutlich. Wenngleich man in Kreisen, auf Grundlage von Definitionen, immer noch von „hundertjährlichem Hochwasser“ spricht, so lautet die Erfahrung vor Ort doch: hundert Jahre Abstand zwischen den Hochwassern gibt es (längst) nicht mehr. Das bedeutet übersetzt: Es muss gehandelt werden. Eine Maßnahme ist das Festsetzen von Überschwemmungsgebieten. Dies wurde nun auch für die Ucker und ihre Zuflüsse gemacht. Wie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz informiert, dienen solche Areale sowohl dem Schutz der darin lebenden Menschen vor Hochwassergefahren, als auch dem Erhalt von Gebieten, in denen sich das Hochwasser ausbreiten kann. Denn auch dem Laien leuchtet ein: Irgendwo muss das Wasser hin, muss sich verteilen. Zudem, so erläutert Florian Andres vom Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung, sei die Ausweisung auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels zu verstehen. „Das Überschwemmungsgebiet der Ucker erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete beidseits der Ucker, ihrer Zuflüsse und der durchflossenen Seen. In Prenzlau sind aber auch bebaute Grundstücke an der Neubrandenburger Straße, am Fohlenbruch und am Großen Bruch betroffen“, so Andres. In dem entsprechenden Kartenmaterial, welches man unter anderem auf der Internetseite des Ministeriums einsehen kann, sind die Überschwemmungsflächen abgebildet, in denen das Wasser ungehindert abfließen kann. Mit Blick auf die bebauten Flächen soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Aus diesem Grunde darf das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder anderer wertsteigernder Flächennutzungen in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Das heißt im Klartext: dort, wo von den Regelungen im Überschwemmungsgebiet abgewichen werden soll, müssen darüber die untere Wasserbehörde und die untere Bauaufsichtsbehörde entscheiden. Vorhandene Anlagen genießen grundsätzlich Bestandsschutz, jedoch müssen Heizölanlagen, die in dem Gebiet betrieben werden, zum 5. Januar 2023 hochwassersicher  nachgerüstet werden. Dafür sind die Betreiber selbst zuständig.

Im Rahmen eines öffentlichen Auslegungsverfahrens konnten alle Bürger die Entwurfskarten im Rathaus sowie den betroffenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden einsehen und Stellung nehmen. Insgesamt gingen 26 schriftliche Stellungnahmen ein, die gründlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz geprüft wurden.

Die Karten des festgesetzten Überschwemmungsgebietes können online auf der brandenburgischen Auskunftsplattform „Wasser“ eingesehen werden (https://apw.brandenburg.de) oder im Geoportal „Bauen“ der Stadt Prenzlau (https://geoportal-prenzlau.de). Wer darüber hinaus Fragen hat, kann sich an Florian Andres von der Stadt- und Ortsteilentwicklung wenden. Tel. Telefon: 03984 / 75 336, E-Mail: stadtplanung@prenzlau.de.

 

Ansprechpartner:

Herr Dr. Andreas Heinrich
Geschäftsbereich 2. Beigeordneter
2. Beigeordneter

Kategorie:

Bauen und Stadtentwicklung
alle Mitteilungen dieser Kategorie

zurück Seitenanfang Seite drucken