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Welche Unterlagen und Dokumente muss ich mitbringen? Welche Gebühren sind zu entrichten?

14.10.2021

Prenzlau (spz). In manchen Büros der Stadtverwaltung scheinen die Telefone nie stillzustehen. So ist es vor allem dort, wo die zentrale Durchwahl ankommt. „Wir verstehen uns als bürgerfreundliche und serviceorientiere Kommune“, sagt Bürgermeister Hendrik Sommer. „Wer mit einem Anliegen zu uns kommt, dem wird geholfen. Allerdings kann vieles heute schon, und das zeitunabhängig, online erledigt oder in Erfahrung gebracht werden“, ergänzt Hauptamtsleiterin Maren Schön. Sie verweist auf die Internetseite der Stadt, wo unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice alle Informationen rund um die Angelegenheiten, die der Bürgerservice bearbeitet, beschrieben werden. „Einschließlich der Hinweise dazu, was bei den Behördengängen gegebenenfalls an Dokumenten mitzubringen ist.“

Zu den wohl wichtigsten Angelegenheiten, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerservice wenden, sind An- und Abmeldungen von Wohnadressen.

Meldung zur Wohnadresse

In Deutschland gibt es die Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde, also dem Einwohnermeldeamt, anzumelden. In Prenzlau ist das Einwohnermeldeamt Teil des Bürgerservices. Mitzubringen für die An- oder Abmeldung sind der Personalausweis, gegebenenfalls Reisepass oder Kinderreisepass sowie der Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung. Vorab müssen keine Formulare ausgefüllt werden und Kosten entstehen auch nicht.

Was die Abmeldung betrifft, ist die nur dann notwendig, wenn der künftige Wohnsitz nicht in Deutschland ist oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. In diesen Fällen ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Personalausweis und Reisepass

Ein weiterer wichtiger Grund zum Aufsuchen des Bürgerservices ist die Beantragung von Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Ist der alte Personalausweis abgelaufen, so ist ein neuer Ausweis zu beantragen. Zur Beantragung  des neuen Dokuments ist der alte Personalausweis mitzubringen – auch wenn dieser gegebenenfalls bereits abgelaufen ist – oder der Reisepass bzw. der Kinderreisepass – je nachdem, welches Dokument neu beantragt werden soll. Weiterhin mitzubringen ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Falls kein altes Ausweisdokument vorliegt – was beispielsweise dann der Fall sein kann, wenn man das Portemonnaie samt Ausweis verloren hat - oder sich der Familienname geändert hat, sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde mitzubringen. Auch bei der Ausweis- oder Passbeantragung sind vorab keine Formulare auszufüllen. Hier fallen jedoch Gebühren an. So müssen Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Ausweis nur eine Gültigkeit von sechs Jahren hat, eine Gebühr in Höhe von 22,80 Euro zahlen. Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr – hier beträgt die Gültigkeit zehn Jahre – 37 Euro.

In Ausnahmefällen, wenn man kurzfristig einen Personalausweis benötigt, kann vom Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist bis zu 3 Monate gültig und kostet 10 Euro.

Die Kosten für einen Reisepass betragen für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht beendet haben, 37,50 Euro. Alle Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr zahlen 60 Euro.

Ausweisdokumente für Kinder

Für Kinder gibt es verschiedene Varianten. So gibt es den Kinderreisepass. Er ist ein Jahr gültig und mit einer Gebühr von 13 Euro verbunden. Man kann jedoch vor Ablauf des Jahres eine Verlängerung beantragen. Die Aktualisierung kostet sechs Euro und der Pass ist ein weiteres Jahr gültig. Weitere Verlängerungen sind dann aber nicht mehr möglich und es muss ein neues Dokument beantragt werden. Spezielle Dokumente für Kinder werden jedoch nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Danach gibt es den normalen Reisepass oder den Personalausweis. Letztere kann übrigens auch bereits nach der Geburt beantragt werden und ist dann – wie grundsätzlich der Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr – für jeweils sechs Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 22,80 Euro.

Beantragung eines Führungszeugnisses

Ebenfalls beim Bürgerservice im Rathaus kann man ein Führungszeugnis beantragen. Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung von neuen Beschäftigten die Vorlage eines Führungszeugnisses. Unterschieden werden muss zwischen zwei Arten von Führungszeugnissen: dem Privatführungszeugnis und dem Behördenführungszeugnis. In beiden Fällen gibt es das einfache wie auch ein erweitertes Führungszeugnis. Besonderheit dabei ist, dass das erweiterte Führungszeugnis über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Als Unterlagen müssen zur Beantragung der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für das Führungszeugnis wird im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 13 Euro erhoben. Ausnahmen hier bilden beispielsweise Führungszeugnisse für das Ehrenamt, bei Leistungen vom Jobcenter oder Bafög. In diesen Fällen entfällt die Gebühr – vorausgesetzt, die entsprechenden Nachweise werden erbracht.

 

Ansprechpartner:

Herr M. Schmidt
Ordnungsamt
Amtsleiter

Kategorie:

Rathaus und Verwaltung
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