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Beschlussvorlage 82/2020
Benennung eines Mitgliedes des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau

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Drucksache 82/2020 (89.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgendes Mitglied für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau zu benennen:

Maurice Neugebauer

Begründung

Entsprechend § 14 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau können zehn Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau durch die Stadtverordnetenversammlung benannt werden. Bedingung dafür ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber Einwohnerinnen bzw. Einwohner der Stadt Prenzlau sind und/ oder ihren schulischen oder anderweitigen Ausbildungsaufenthalt hauptsächlich in Prenzlau oder als Einwohner der Stadt Prenzlau eine auswärtige Ausbildung bzw. ein auswärtiges Studium noch nicht abgeschlossen haben.
Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein und dürfen bei der Berufung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Bewerbung für den Kinder- und Jugendbeirat liegt schriftlich vor und ist auf die oben genannten Bedingungen hin geprüft worden. Der Bewerber ist 17 Jahre alt und erfüllt die geforderten Voraussetzungen.
Die Benennung für den Beirat erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Sport und Soziales

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