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Antrag 75/2020
Einsatz eines Bürger- Beteiligungs- Beauftragten

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Drucksache 75/2020 (99.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, einen Bürger-Beteiligungs-Beauftragten (BBB) einzusetzen, der die Menschen in Prenzlau frühzeitig über neue Projekte, bauliche Vorhaben oder sonstige Maßnahmen informiert, sofern sie davon mittel- oder unmittelbar betroffen sind. Ziel soll es sein, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig ihre Bedenken oder Widersprüche artikulieren können sowie ihre demokratischen Beteiligungsrechte nutzen, bevor die Maßnahmen begonnen werden.

Begründung des Antrags: Bürgerbeteiligung, Akzeptanz und aktive Mitwirkung sind wichtige Bausteine für das Gelingen von Projektvorhaben. Diese Pfeiler stärken außerdem das demokratische Miteinander und die Akzeptanz gegenüber Politik und Verwaltung. Daher wird ein Beauftragter der Stadt benannt, geschaffen oder beauftragt, diese Funktion auszuführen. Der Beauftragte ist die Schnittstelle zwischen der Verwaltung, der Raumplanung und der betroffenen Bürgerschaft. Er soll die Menschen vor Ort über kommende Vorhaben informieren, ihnen ihre demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen und die artikulierten Bedenken zurück in die Verwaltung tragen. Ziel ist, Projekte gemeinsam und partnerschaftlich zum Erfolg zu führen und die Menschen in der Region mitzunehmen. Direkte Beteiligungsmöglichkeiten sind außerdem der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv an der Stadt- oder Dorfentwicklung beteiligen möchten.

gez. O. Himmel
SPD-Fraktion

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) verpflichtet die Gemeinden durch § 13, Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen und zu unterrichten. Zu diesen Zwecken sollen Einwohnerfragestunden, Einwohnerversammlungen, Einwohnerbefragungen oder andere Formen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden.
Die Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (§4) konkretisiert hierbei neben den Einwohneranträgen gem. § 14 BbgKVerf, dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gem. § 15 BbgKVerf, die förmliche Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner. Folgende förmliche Mittel sind dabei festgelegt worden:

a. Einwohnerfragestunde
b. Einwohnerversammlung
c. Einwohnerunterrichtung
d. Einwohnerbefragung

Weitere Einzelheiten zu den förmlichen Mitteln der Einwohnerbeteiligung werden in der Satzung zur Beteiligung der Einwohner in der Stadt Prenzlau (Einwohnerbeteiligungssatzung) näher geregelt. Insbesondere ist hier auf den § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung einzugehen, der die Stadt verpflichtet, wichtige Angelegenheiten, insbesondere bei städtebaulichen Angelegenheiten, der Schulplanung oder finanziellen Angelegenheiten, mit den Einwohnern zu erörtern. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlung ein und leitet diese. Des Weiteren hat jeder Einwohner in der Einwohnerversammlung Rederecht.

Im Sachgebiet "Stadt- und Ortsteilentwicklung" werden alle formellen Beteiligungsverfahren bürgerfreundlich und gesetzeskonform durchgeführt. Dabei werden als Mittel der Bekanntmachung das Amtsblatt und/oder die Tagespresse genutzt und so im Rahmen von öffentlichen Auslegungen mit Bürgerbeteiligung z.B. über Bebauungspläne informiert. Die Bürger können ihre Meinung äußern, Bedenken und Anregungen geben und diese einreichen. Zur Erleichterung des Informationsflusses wird verstärkt das Internet (Homepage der Stadt Prenzlau) genutzt, hier plant die Stadt zukünftig mit dem Anwender-Tool DEMOSPLAN noch bürgerfreundlicher zu werden. Dieses befindet sich in Brandenburg momentan in der Einführungsphase.

In weiteren informellen Planungen (z.B. Lärmaktionsplanung zuletzt 2018) werden ebenfalls Bürgerbeteiligungen und Einwohnerversammlungen durchgeführt.

In den zurückliegenden Jahren hatte die Stadt Prenzlau verschiedenste Angebote der Bürgerbeteiligung entwickelt und unterbreitet. Beginnend mit mehreren Bürgerversammlungen, in denen u.a. auf Fragen aus der Bevölkerung zur Aufnahme geflüchteter Menschen in Prenzlau eingegangen wurde, über Informationsveranstaltungen für geflüchtete Menschen. Beginnend mit dem UM-dialog 2016 über einmal monatlich stattfindende Bürgergespräche mit dem Bürgermeister in der Begegnungsstätte "Diester" bis hin zum Auftakt der Bürgerdialoge "Prenzlau.Miteinander" 2019 (eine Weiterführung in 2020 und darüber hinaus ist geplant).

Um Bürgerbeteiligung und Engagement weiter zu entwickeln, zu unterstützen und die Voraussetzungen dafür zu unterbreiten, hat sich die Stadt zur Mitarbeit im Netzwerk "Engagierte Stadt" beworben und ist nunmehr eine von 73 Städten, Gemeinden und Stadtteilen bundesweit, die dem Netzwerk angehören. Weitere Veranstaltungen/Angebote zum Thema Bürgerbeteiligung sind in der Planung. Eine Übersicht dazu kann im September 2020 vorgelegt werden.

Darüber hinaus werden die Einwohnerinnen und Einwohner z.B. auch im Rahmen der Erstellung des Stadtleitbildes vielfältig eingebunden oder können durch das Bürgerbudget eigene Vorschläge an die Verwaltung herantragen, die im Rahmen einer Abstimmung durch die Einwohner umzusetzen sind. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen der Stadtentwicklung (z.B. Tag der Städtebauförderung) angeboten. Generell wird die überwiegende Zahl, der die Bürgerinnen und Bürger betreffenden Themen im Geschäftsbereich des Zweiten Beigeordneten, speziell der Stabsstelle Stadtplanung, gebündelt.

Die Stadt Prenzlau nutzt zur Unterrichtung, Bekanntmachung bzw. Informationsweitergabe nicht nur, wie zuvor erwähnt, die örtliche Presse bzw. die gesetzlich vorgeschriebene örtliche Bekanntmachung durch Amtsblatt und Bekanntmachungskästen, sondern auch viele digitale Medien wie Facebook, Instagram bzw. die stadteigene Internetseite. Auch die regelmäßig stattfindende Bürgermeistersprechstunde und die Onlinesprechstunde dienen sowohl zur Beteiligung der Einwohner als auch als Informationsplattform. Im regionalen Vergleich findet seitens der Stadt Prenzlau ein überdurchschnittlicher Informationsfluss an die Einwohnerinnen und Einwohner statt. Bereits hier ist zu erkennen, dass sowohl die Beteiligung der Einwohner als auch die Informationszuführung an die Einwohner der Stadt Prenzlau seitens der Verwaltung die gesetzlichen Ansprüche erfüllt bzw. weit darüber hinausgeht.

Des Weiteren ist die Unterrichtung der Einwohner der Stadt Prenzlau gem. § 2 Abs. 3 Einwohnerbeteiligungssatzung ein Geschäft der laufenden Verwaltung und damit Aufgabe des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf, der auch gleichzeitig rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde ist (vgl. § 53 BbgKverf). Die Aufgabe des Bürgermeisters ist es also bereits, die Einwohnerinnen und Einwohner über neue Projekte, Planungsabsichten frühzeitig zu informieren.

Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle des Bürger-Beteiligungs-Beauftragten (BBB) hätte dazu einen Personalkosteneinsatz von ca. 45.000 € jährlich zur Folge, da ehrenamtlich diese Aufgabenbreite nicht leistbar ist.

Aus oben genannten Gründen halte ich deshalb den Antrag für entbehrlich.

verantwortliches Amt / Antragsteller

SPD-Fraktion

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