Zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales am 26.08.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.1996 (Vorlage Nr. 2/877/I/10) wurde die Entscheidungsbefugnis über die Vergabe des Stadtwappens der Stadt Prenzlau dem Bürgermeister übertragen.
Dieser informiert den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales über die getroffenen Entscheidungen. Im Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 wurden folgenden Antragstellern die Verwendung des Stadtwappens genehmigt:
Antragsteller |
Nutzung |
Marlene Tadtke | nichtgewerbliche Herstellung einer Kerze mit Heimatemblem (Stadtwappen) anlässlich eines 95. Geburtstages |
Prenzlauer Schützenverein von 1990 e.V. | Nutzung des Stadtwappens zur Fertigung einer neuen Vereinsfahne |
DRK-Kreisverband Uckermark West /Oberbarnim e.V. | Abdruck des Stadtwappens auf Wegweiserpylon |
Hauptamt