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Bürgermeister begrüßt Lockerungen

18.04.2020

Prenzlau (spz). Am Freitag hat das Land Brandenburg eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. „Die neuen Regelungen sind zumindest eine schrittweise Lockerung der bisherigen Beschränkungen. Für viele Menschen bedeuten sie sicherlich ein gewisses Aufatmen. Ich denke dabei vor allem an den Einzelhandel oder an jene Eltern, für die die Notbetreuung erweitert wurde und die jetzt auch einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in den Kitas und Horten haben“, so Bürgermeister Hendrik Sommer.

Noch könne von Normalität keine Rede sein, „dafür ist die Gefahr, die mit dem Corona-Virus verbunden ist, noch zu groß. Dennoch wird mit den Lockerungen deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen erfolgreich waren und die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden konnte.“

Noch könne von Normalität keine Rede sein. Jetzt, so Sommer, gehe es darum, weiterhin die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und dafür zu sorgen, dass trotz der Lockerungen Kontakte weitestehend vermieden werden. „Denn das Kontaktverbot besteht zunächst bis einschließlich 3. Mai fort. Wir werden dies auch künftig in Prenzlau durch das Ordnungsamt kontrollieren“, so Sommer. Gleichzeitig komme nun die Kontrolle der Einhaltung der auferlegten Regelungen für den Einzelhandel dazu. „Auch hier gibt es klare Vorgaben. Bereits nach der Erklärung der Bundeskanzlerin am Mittwoch hat das Citymanagement damit begonnen, die Prenzlauer Händler zu informieren und bei den Vorbereitungen der Geschäftsöffnungen zu unterstützen und zu beraten. So wurden Plakate gedruckt und nach Bedarf Stoffmasken an die Händler ausgegeben.“

Die Stadtbibliothek, das Kulturhistorische Museum im Dominikanerkloster und die Stadtinformation werden auf Grundlage der neuen Verordnung ebenfalls ab dem 22. April wieder geöffnet. Am Montag wird entschieden, inwieweit so schnell wie möglich auch die Stadtverwaltung wieder auf Normalbetrieb umgestellt werden kann.

Sorgeberechtigte, die nach den neuen Festlegungen die Möglichkeit haben, ihre Kinder wieder in die Betreuung zu geben, müssen hierfür einen Antrag beim Jugendamt stellen. Damit wird sichergestellt, dass sie entweder alleinerziehend sind oder mindestens ein Elternteil eine Tätigkeit in einem der als kritisch eingestuften Infrastrukturbereiche vornimmt.

Die entsprechenden Formulare können von der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden. Gleichzeitig werden die Sorgeberechtigten gebeten, die zuständige Kita umgehend zu informieren, sobald der Bescheid vorliegt.

 

Ansprechpartner:

Herr Hendrik Sommer
Bürgermeister und Stabsstellen
Bürgermeister

Kategorie:

Ordnung und Sicherheit
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