direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Antrag 24/2020
Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Prenzlau und ihren Tochterunternehmen

Downloads

Drucksache 24/2020 (98.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Neueinstellungen sowie Verlängerungen bereits bestehender Arbeitsverhältnisse werden durch die Stadt Prenzlau stets unbefristet vorgenommen. Ausnahmen hierzu bilden solche Beschäftigungsverhältnisse, die aus erheblichen Gründen von vornherein temporären Charakter besitzen. Hierunter fallen insbesondere projektbezogene Arbeitsstellen sowie solche, die im Rahmen einer Vertretungsnotwendigkeit, z.B. aufgrund von Schwangerschaftsurlaub, Elternzeit oder Krankheit, geschaffen werden.
Weiterhin hält die Stadt Prenzlau Unternehmen, an welchen sie beteiligt ist, aktiv dazu an, im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten auf Befristungen zu verzichten.

Begründung:
Die Stadt Prenzlau mitsamt ihren Tochtergesellschaften ist Dienstherrin einer Vielzahl von Menschen. Als Teil der öffentlichen Hand trifft sie gegenüber ihren Arbeitnehmern eine besondere Fürsorgepflicht, welche wiederum Vorbildfunktion für den Arbeitsmarkt in seiner Gesamtheit ausüben soll. Da der staatliche Sektor - im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen - nicht den Grundsätzen betriebswirtschaftlichen Handelns - insbesondere der Gewinnorientierung - unterliegt, kommt ihm in der arbeitnehmerfreundlichen Ausgestaltung auch oder gerade der nicht dem Beamtenrecht unterliegenden Arbeitsverhältnisse ein gesteigerter Handlungsspielraum zu. Arbeitnehmerfreundlichkeit wiederum umfasst insbesondere ein möglichst hohes Maß an Sicherheit im Hinblick auf Art, Verdienst, im Besonderen aber auch auf eine von vornherein verlässliche Dauerhaftigkeit der Beschäftigung. Befristungen - im Gegensatz zu Probezeiten, die von diesem Antrag nicht umfasst werden - stehen einer solchen Sicherheit entgegen. In seiner Antwort auf eine von unserer Fraktion eingereichte Anfrage (Anfrage 132/2019) teilte der Bürgermeister mit, dass zum Zeitpunkt der Antwort 21 befristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt selbst bestanden haben. All diese Beschäftigungen werden als projektbezogen angegeben, wobei überdies noch darauf verwiesen wird, dass ein Sachgrund für die Befristungen jeweils vorliege. Für die Stadtwerke Prenzlau hingegen werden insgesamt zehn nicht zweckbefristete Anstellungen angegeben, was einem Anteil von 11,25 % im Unternehmen entspreche, und für die Wohnbau GmbH zwei nicht projekt- oder anderweitig zweckbefristete Verhältnisse (bzw. 6,98%). Die jeweiligen jährlichen Prozentwerte von befristeten Arbeitsverträgen bei seit 2015 erfolgten Neueinstellungen befinden sich dabei bei allen drei gesondert aufgeführten "Direktarbeitgebern" auf nahezu durchgängig hohem Niveau (zuletzt für 2019: Stadt 37,14%, Stadtwerke 91,6%, Wohnbau 33%). Die AfD-Fraktion geht jedoch davon aus, dass der demgegenüber erheblich niedrigere jeweilige Anteil von Befristeten an den insgesamt Beschäftigten auf eine im Rahmen von Verlängerungsverträgen erfolgende recht baldige Entfristung schließen lässt.

Dennoch, auch wenn Befristungen in Prenzlau wohl nicht jene unseligen Ausuferungen annehmen, die sich an anderen Stellen des öffentlichen Dienstes - z.B. an vielen Hochschulen - finden, so erachten wir es dennoch für wichtig, dass die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand seitens unserer Stadt und ihrer Betriebe möglichst vollumfänglich umgesetzt wird. Hierzu gehört im Hinblick auf die Stadt selbst ein allgemeiner Verzicht auf Befristungen bei öffentlichen Arbeitsverhältnissen, die nicht projektbezogen sind bzw. für deren zeitliche Begrenzung kein anderweitig zwingender Sachgrund besteht. Die stadteigenen Unternehmen hingegen sollen zumindest im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten auf sachgrundlose Befristungen verzichten und dazu von der Stadt auch aktiv angehalten werden.

Anhand der Antwort des Bürgermeisters lässt sich erkennen, dass zwischen Ansinnen und Inhalt unseres Antrages und der allgemeinen "arbeitgeberischen Ausrichtung" der Stadt Prenzlau und ihrer Tochterunternehmen kein grundsätzlicher Widerspruch besteht. Die vom Bürgermeister genannten berechtigten Sachgründe für Befristungen in nicht projektbezogenen Anstellungsverhältnissen ( "Krankenvertretung", "Mutterschaft- und Elternzeitvertretungen", "zeitlich begrenzte Förderprogramme ") sind mit dem Wortlaut unserer Beschlussvorlage unproblematisch vereinbar. Indes handelt es sich bei dem Antrag dennoch keineswegs um eine bloße Bekenntnisformulierung, sondern auch und insbesondere um eine klare und verbindliche Festlegung auf eine städtische Arbeitnehmerpolitik, die ihrer Fürsorgepflicht und Vorbildfunktion verlässlich nachkommt und dabei jegliche Prekarisierungselemente - also auch Befristungen, selbst wenn sie von überschaubarer Dauer sein mögen - von vornherein vermeidet. gez. F. Teichner AfD-Fraktion

verantwortliches Amt / Antragsteller

AfD-Fraktion

zurück Seitenanfang Seite drucken