Anlage zur DS 34/2020 (81.9 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Gemäß § 101 (3) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist das Rechnungsprüfungsamt "der Gemeindevertretung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt".
Zur besseren Übersicht über die erbrachten Prüfungsleistungen und Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2019 erfolgt nachfolgende Mitteilung.
Bedeutsame bzw. umfangreiche einzelne Prüfberichte werden unverändert entsprechend den Regelungen der BbgKVerf, insbesondere des § 103 Absatz (2) "Prüfungsverfahren" und des § 104 (4) "Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses" bekannt gemacht und insbesondere im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beraten.
Falls Fragen zu einzelnen Prüfungen bestehen oder Prüfergebnisse detaillierter gewünscht werden, steht das Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung.
Rechnugsprüfungsamt