Anlage zur DS 25/2020 (268.3 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Die CDU/FDP Fraktion beantragt die Senkung der Realsteuerhebesätze. Genauer schlagen wir vor, die Grundsteuer B von 445 auf 400 und die Gewerbesteuer von 375 auf 350 zu senken.
Begründung:
Die im Antrag genannten Realsteuern, wurden vor der Landesgartenschau 2013, mit Blick auf die bis dato durchgeführten Landesgartenschauen, vorsorglich erhöht. Diese Entscheidung war richtig und sollte nun, mehr als 7 Jahre nach der LAGA 2013, wieder rückgängig gemacht werden. Die aktuellen Realsteuersätze in Prenzlau liegen erheblich über dem Durchschnitt Brandenburgs und der gesamten Bundesrepublik. Mit dieser Entlastung, geben wir den Bürgern und Unternehmern, für ihre Unterstützung während und auch nach der LAGA, wieder etwas zurück.
Stellungnahme des Bürgermeisters:
Die beantragte Senkung der Hebesätze würde für den Haushalt der Stadt Prenzlau jährlich eine Mindereinnahme in Höhe von rund 588.000 € auf Grundlage des Jahresergebnisses 2019 zur Folge haben.
Die letztmalige Anpassung der beiden Hebesätze erfolgte im Jahr 2013, wie im Antrag der CDU/FDP-Fraktion erwähnt, zur Umsetzung der Landesgartenschau in Prenzlau und der damals damit verbundenen großen Investitionstätigkeiten in der Stadt Prenzlau.
Seit dem Jahr 2013 gab es jedoch viele Gesetzesänderungen mit finanziellen Auswirkungen auch auf die Stadt Prenzlau. Diese betreffen u.a. die Bereiche Kitas und Schulen sowie Straßenausbaubeiträge (Wegfall der Anliegerbeiträge für die Anwohner), erhöhter Personalkostenaufwand in Form veränderter Personalkostenschlüssel im Kita- Bereich und der nicht 100 % ausgleichenden Abrechnungen seitens des Landkreises Uckermark und vor allem des Landes anhand der tatsächlich vor Ort anfallenden Kosten. Erhöhte Kosten für zusätzlich notwendiges Personal in den Kindertagesstätten fielen seitdem an, um eine intensivere Arbeit mit den Kindern vornehmen zu können. Ebenso sind die laufenden Kosten für die Unterhaltung der baulichen Anlagen in den letzten Jahren stark gestiegen.
Allein aus den genannten Punkten, die in den letzten Jahren als zusätzliche Belastung zum Haushalt der Stadt geführt haben, erweist sich der Kita-Bereich momentan als der Kostenschwerpunkt. Diese Erhöhungen können nicht kompensiert werden, daher war es bisher erforderlich, den Haushaltsplanentwurf durch Entnahme aus der Rücklage auszugleichen. Ebenfalls hat die Stadt Prenzlau in Bezug auf Pflege und Sauberkeit der Grünflächen und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen mehr Mittel eingesetzt, um die Attraktivität zu steigern. Dies ist selbstverständlich ein Kostenpunkt, der sich hier widerspiegelt, aber mit Blick auf die Ergebnisse der Landesgartenschau und mit Blick auf den künftigen Campingplatz gerechtfertigt ist.
Sicherlich sind die positiven Jahresabschlüsse der Stadt Prenzlau in die Entscheidung mit einzubeziehen. Dies bedurfte aber auch einer Kraftanstrengung während eines jeden Haushaltsjahres in der Verwaltung, um zusätzliche Einsparmöglichkeiten zu generieren. Die überwiegenden Gründe liegen jedoch hier auch in vielen "Einmaleffekten" (z. B. Senkung der Kreisumlage).
Perspektivisch gehe ich davon aus, dass die Einnahmesituation sich verschärfen wird (Beispiel: neue Kitabeitragssatzung). Die Zuweisungen vom Land werden sich in vielen Bereichen verringern.
Die laufenden Kosten aber werden steigen, durch Tariferhöhungen beim Lohn, durch Mehrkosten für Energie u. ä.
Auch bei den Unternehmen haben sich in den letzten Jahren die Preise beständig nach oben korrigiert. Diese Preise werden natürlich auch an den Endverbraucher weitergegeben, wie zum Beispiel die Stadt Prenzlau (Ausschreibungen Reparaturaufträge).
Allgemeines:
Gemäß den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung haben die Städte und Gemeinden ihre Abgaben im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu erheben. Die zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben notwendigen Einnahmen sind zunächst aus den sonstigen Einnahmen (z. B aus Mieten, Pachten, Zuschüssen, Zuwendungen) zu beschaffen. Sofern die sonstigen Einnahmen nicht genügen, ist im zweiten Schritt (soweit vertretbar und geboten) auf die speziellen Entgelte (insbesondere Beiträge und Gebühren) für erbrachte Leistungen zurückzugreifen. Reichen die besonderen Entgelte nicht aus, sind die erforderlichen Einnahmen im Übrigen aus Steuern zu erzielen. Eine Kreditaufnahme als Finanzierungsquelle ist nur gestattet, wenn eine andere Finanzmittelbeschaffung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 63 und 64 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Um die fehlenden Mittel aus der Steuersenkung auszugleichen, müssten demnach die sonstigen Einnahmen und im zweiten Schritt die speziellen Entgelte erhöht werden. Damit würden wieder viele Bürger belastet werden!
Aus Sicht der Stadtverwaltung und vor dem Hintergrund der mittelfristigen Ergebnisplanung wäre die Annahme des Antrages eine rein politische Entscheidung, die aber nicht mit den aktuellen Rahmenbedingungen begründbar ist.
Im Übrigen wird auf die Feststellung des Rechnungsprüfers im Jahresabschlussbericht 2018 verwiesen. Dieser hat insbesondere in den Teilziffern (Tz) 57 sowie Tz 129 und 149 auf künftige Risiken der Haushaltsführung verwiesen. In Tz 149 hat er auch deutlich gemacht, dass die über die Stadt Prenzlau laufenden KLS-Mittel mit unter die tatsächliche Vermögens- und Ertragslage der Stadt verfälschen. Als Anlage zur Stellungnahme wird ein Realsteuervergleich des Jahres 2018 für Berlin und Brandenburg beigelegt und eine Darstellung der Steuereinnahmen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer von 2013 bis 2019.
CDU/FDP-Fraktion