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Antrag 23/2020
Förderprogramm Nationalfeiertag der Stadt Prenzlau

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Drucksache 23/2020 (100.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, die Machbarkeit des folgenden Entwurfes zur Errichtung eines Förderprogrammes zum deutschen Nationalfeiertag zu prüfen.

Fonds zur Förderung der Feiern zum deutschen Nationalfeiertag in der Stadt Prenzlau

§ 1 Fonds
I. Die Stadt Prenzlau gründet einen Fonds mit der Bezeichnung "Nationalfeiertag".
II. In den in Absatz 1 benannten Fonds können natürliche Personen ebenso wie juristische Personen Einzahlungen tätigen.
III. Jede Einzahlung wird von der Stadt Prenzlau aus den ihr eigenen Mitteln im Verhältnis 1:1 erhöht. § 2 Bekanntmachung / Werbung Die Stadt Prenzlau verpflichtet sich, das Förderprogramm in einer Weise öffentlich zu bewerben, die geeignet und bei der überdies zu erwarten ist, die Gesamtheit der ortsansässigen Bevölkerung zu erreichen.

§ 3 Verwendung der Mittel
I. Die Mittel des Fonds werden vorrangig zur festlichen Beschmückung der Stadt zum Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) verwendet. Sofern dieser Erstzweck als in angemessener Weise erreicht anzusehen ist, können darüber hinaus zur Verfügung stehende Mittel zur Ausrichtung themenbezogener Veranstaltungen genutzt werden.
II. Als erste und bis zu ihrem Abschluss vorrangige Maßnahme ist in jedem Jahr jeweils die Anschaffung und feste Installation bzw. gegebenenfalls die notwendige Erneuerung von Fahnenhaltern an Straßenlaternen anzusehen, als zweite Maßnahme eine termingerechte Beflaggung ebendieser Fahnenhalter mit Deutschlandfahnen. Beide Maßnahmen sind spätestens bis zum jeweiligen 2. Oktober durchzuführen.
III. Zum Zwecke der Eruierung geeigneter Standorte im Sinne von Absatz 2 sind alle potentiell zuständigen Stellen der städtischen Verwaltung auf städtische Kosten miteinzubeziehen. Überdies sind alle eventuell erforderlichen Genehmigungen unentgeltlich von der Stadt zu erbringen.
IV. Die sachgerechte Lagerung der in Absatz 2 benannten Beflaggung ist Aufgabe der Stadt Prenzlau.
V. Die Materialbeschaffung im Sinne von Absatz 2 sowie weitergehende Projekte im Sinne von Absatz 1 sollen aus regionalen Quellen (Landkreis Uckermark) erfolgen, sofern diese einen etwaig vorliegenden überregionalen Kostenvoranschlag nicht um mehr als 30% überschreiten.

§ 4 Verwendung der Materialien
Die termingerechte Beschmückung der Stadt mit den in § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 benannten Materialien stellt keine genuine Aufgabe der Stadt Prenzlau dar, sondern soll vorrangig von engagierten Bürgern und Vereinigungen betrieben werden.

§ 5 Verwendung überschüssiger Mittel
Sollten die tatsächlich eingeworbenen Mittel die für die Erfüllung der in § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 benannten Aufgaben notwendige Höhe übersteigen, so ist eine Verwendung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 möglich. Die Ausgestaltung dieser Verwendung liegt vorrangig bei Beteiligten im Sinne des § 4, kann im Falle logistischer oder anderweitiger organisatorischer Notwendigkeit aber auch durch die Stadt oder gemeinsam durch Stadt und Beteiligte übernommen werden.

§ 6 Verwendung von Mitteln bei Nichtnutzung
Werden Materialien aus diesem Programm mehr als 2 Jahre lang nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 und / oder § 3 Abs. 2 genutzt und / oder werden Mittel aus dem in § 1 Abs. 1 bezeichneten Fonds nicht im Sinne von § 5 verwendet, so hat die Stadt Prenzlau die Beendigung des Programmes öffentlich mitzuteilen und zu begründen. Verbliebene Mittel des Fonds fallen der Stadtkasse zu.

Begründung:
In diesem Jahr begeht Deutschland den 30. Jahrestag seiner Wiedervereinigung. Ohne Zweifel handelt es sich hierbei um eine besondere Begebenheit, an der die historisch beeindruckende und Stolz erweckende Leistung vieler damaliger Bürger der DDR, das Joch der SED-Herrschaft abzuschütteln und die Teilung Deutschlands zu überwinden, gefeiert werden soll. Allein, inwieweit dieses Ereignis tatsächlich in gebührender Weise begangen wird, das dürfte von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ausfallen, und ohne geeignete Planung mag das Einheitsgedenken in manchen Gemeinden selbst zu diesem runden Jubiläum Gefahr laufen, öffentlich kaum oder doch zumindest nicht im ihm zukommenden Maße zum Tragen zu kommen.

Vielen Bürgern unserer Stadt dürfte noch heute gut in Erinnerung sein, dass vor der Wende von staatlicher Seite geradezu akribisch darauf geachtet wurde, ob u.a. Schulen, Betriebe und sogar einfache Hausgemeinschaften zum sog. Tag der Republik (7. Oktober) "ihr Fähnchen raushingen". Mittels dieser überwachten Dekorierung wurde zwar ein durchaus beeindruckendes festliches Umfeld geschaffen; allerdings ermangelte es einem großen Teil der Bevölkerung an einem ehrlich empfundenen Bedürfnis, sich ob dieses Tages tatsächlich zu freuen. Das Ereignis der friedlichen Revolution in der DDR hingegen, welches in die Vereinigung mit der BRD mündete, wurde im Zeitraume seines Geschehens von der überwältigenden Mehrheit der Deutschen freudig begrüßt und ist noch heute zurecht als eine Glanzstunde unserer Geschichte zu sehen.

Gerade in der heutigen Zeit, in der Individualisierungsprozesse immer weitreichender um sich greifen und dadurch - neben durchaus zu schätzenden Entfaltungsmöglichkeiten für den Einzelnen - eine zunehmende Fragmentierung der Gesellschaft befördern, sind Gemeinsamkeiten formulierende Rahmen von großer und stetig weiter ansteigender Bedeutung, um aus der Vielzahl an Individuen eine funktionierende Gesellschaft zu formen und / oder zu erhalten. Die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten sowie die daraus entstandene, endlich wieder gemeinsame Nation stellen einen solchen Rahmen dar, in dem auch wir Prenzlauer und Uckermärker uns ohne Frage wiederzufinden vermögen.

Diese Nation ist es aufgrund des aus ihr erwachsenden identitätsstiftenden Potentiales wert, dass sich ihrer an einem jährlich begangenen Nationalfeiertag freudig und würdig besonnen wird. Viele Nationen begehen ihren jeweiligen Nationalfeiertag im Rahmen eines umfassenden und vielschichtigen Großereignisses. Demgegenüber fallen die Feierlichkeiten oder auch nur Beschmückungen zum Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) in der überwiegenden Mehrzahl unserer Städte und Dörfer bescheiden aus, wenn sie denn überhaupt stattfinden. Aufgrund der Bedeutung dieses Tages für das deutsche Gemeinwesen als Ganzes ist es unseres Erachtens von erheblicher Relevanz, dem bislang weitgehenden Fehlen angemessener tatsächlicher Festlichkeit und Feierfreude entgegenzutreten.

Das hier aufgezeigte Förderprogramm soll interessierten Einwohnern die Möglichkeit erbringen, im Zusammenwirken mit der Stadt Prenzlau eine Atmosphäre in der Stadt zu schaffen, die dem Anlass des Tages der deutschen Einheit angemessen ist.

verantwortliches Amt / Antragsteller

AfD-Fraktion

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