Abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 06.11.2019.
Textauszug aus der Drucksache
1. Wie viele Kinder betrifft die Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit in Kita-Trägerschaft der Stadt Prenzlau?
2. Wie verteilt sich die Elternbeitragsfreiheit konkret auf die befreiten Personengruppen?
3. Wie setzt sich der Betrag von 500.000 Euro konkret zusammen?
4. Im Finanzausgleichgesetz sind in den Schlüsselzuweisungen für die brandenburgischen Kommunen auch jene Aufwendung nach § 16 Abs. 3 KitaG pauschaliert berücksichtigt. Wie hoch ist dieser spezifische Betrag für die Stadt Prenzlau konkret?
Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes kann die Stadt Prenzlau zur Ausweitung der Betreuungszeiten über 8 Stunden hinaus je Kind monatlich einen Betrag von 50 Euro vom Land Brandenburg erhalten. Dies entspricht einem Betrag von 600 Euro je Kind jährlich. Diese Förderung wird pauschal ohne vertiefte Prüfung gewährt.
1. Hat die Stadt Prenzlau diese Förderung aus dem Gute-Kita-Gesetz beim MBJS beantragt?
2. Liegt bereits ein Bescheid von Seiten des MBJS vor? Wenn ja, in welcher Höhe?
3. Wie wirken sich diese Mehreinnahmen auf die beklagten Einnahmeausfälle der Stadt Prenzlau aus und wurden diese im bezifferten Fehlbedarf in Höhe von 500.000 Euro berücksichtigt?
Begründung: Im Nordkurier haben der Bürgermeister Herr Sommer, als auch der 1. Beigeordnete Herr Wöller-Beetz wiederholt auf Einnahmeausfälle in Folge der Elternbeitragsfreiheit in Höhe von 500.00 € verwiesen. So u.a. am 26.08.2019. Dort heißt es: "Die Stadt Prenzlau rechnet aktuell mit rund 500.00
SPD-Fraktion