Anlage zur DS 104/2019 (15.6 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: die Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (Zuständigkeitsordnung - ZustO) gemäß Anlage.
Gemäß des § 43 Absatz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) obliegt es der Stadtverordnetenversammlung, ständige oder zeitweilige Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung zu bilden.
Die Konkretisierung dieser Regelung ist in der Zuständigkeitsordnung normiert, die zudem laut § 9 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung zu Beginn einer jeden Wahlperiode beschlossen wird.
In Anbetracht dessen und auf der Grundlage der Anträge DS 75/2019 und DS 76/2019 ist die Zuständigkeitsordnung zu ändern und zur Beschlussfassung vorzulegen
Hauptamt