direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 95/2019
Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung

Downloads

Drucksache 95/2019 (98.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung in Höhe von 372.000 €.

Begründung

Auf dem Städtischen Friedhof soll auf einer Fläche des Feldes IX von ca. 1.270 m² ein Stelengarten angelegt werden. Ziel ist es, der hohen Nachfrage nach der Bestattungsform Urnenwandgrabstätte langfristig zu entsprechen. Nach der vorliegenden Planung werden auf der Fläche 25 Urnenstelen angeordnet, die jeweils 16 Urneneinstellplätze besitzen, so dass insgesamt 400 neue Urneneinstellplätze entstehen.

Die Urnenstelen sind in einer gestalteten Pflanzfläche angeordnet, durch Wege aus wassergebundener Decke verbunden und jeweils mit Kleinsteinpflaster umpflastert.

Im Haushaltsansatz sind für das Jahr 2019 90.000 € zur Errichtung von Urnenstelen eingeplant.

Die Kosten für die Gestaltung der gesamten Fläche und die Aufstellung von 25 Urnenstelen betragen nach der Kostenberechnung 481.000 €. Eine Aufteilung in zeitlich versetzte Bauabschnitte ist möglich, hat aber folgende Nachteile:

1. Die Fläche und die Urnenstelen selbst ergeben kein einheitliches Gesamtbild, da zum einen unterschiedliche Entwicklungsstände der Bepflanzung vorhanden sind und zum anderen nicht gewährleistet ist, dass die Materialien der Stelen übereinstimmen.

2. Die Gesamtkosten erhöhen sich, da mehrfach eine Baustelleneinrichtung gestellt werden müsste und die jährlichen Baupreissteigerungen einzurechnen sind.

3. Die Belastung aus der baulichen Tätigkeit zieht sich über einen längeren Zeitraum ebenso wie die mögliche Beeinträchtigung der Wege und Anlagen mehrfach eintreten kann.

Daher wird vorgeschlagen, die Maßnahme in einem Bauabschnitt auszuführen.

Aus der Haushaltsplanung entfallen dafür bisher folgende mittelfristigen Ansätze:
55300.7853000 2021 90.000 € Urnenstelen
55300.7853000 2022 80.000 € Urnenwand

Die bisherige Vergabe der Grabstätten in den Urnenwänden sieht wie folgt aus:
(2012 bis zum III. Quartal 2015 wurden keine Urnenwände errichtet.)

Anzahl der Vergaben
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 gesamt:
Urnenwandanlage 1 56 56
Urnenwandanlage 2 13 38 5 56
Urnenwandanlage 3 28 28 56
Urnenwandanlage 4 16 33 49
gesamt: 56 0 0 0 13 38 33 44 33

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

zurück Seitenanfang Seite drucken