Anlage zur DS 91/2019 (52.2 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 3 sind die Stadtverordneten quartalsweise über die Geschäfte der laufenden Verwaltung ab einer Höhe von 15.000 € zu informieren.
Die in der Anlage aufgeführten Vergaben sind durch die Stadtverwaltung in den Monaten April bis Juni 2019 als Geschäfte der laufenden Verwaltung vorgenommen worden.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung