Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten in Höhe von 70.426,00 €.
Lt. Vermerk der beratenden Aktuare Rüss, Dr. Zimmermann und Partner GbR (RZP) über die Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern zum 31.12.2018 wurde für die Höhe der zu bildenden Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten ein Wert von 237.014 € (Vorjahr: 166.588 €) ermittelt. Daraus ergibt sich gegenüber dem festgelegten Wert zum 31.12.2017 eine Erhöhung um 70.426,00 €. Dieser Betrag ist der Rückstellung zum 31.12.2018 entsprechend zuzuführen.
Lt. Prognose im Vermerk zum 31.12.2017 war für das Folgejahr 2018 keine Veränderung des Gesamtbetrages vorgesehen, so dass im Haushaltsplan 2018 kein Ansatz für Zuführungen zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen veranschlagt worden ist.
Es handelt sich um nicht zahlungswirksame Buchungsvorgänge, d. h. die Finanzrechnung bleibt hiervon unberührt.
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