Prenzlau (spz). In einem Schreiben des Landesabstimmungsleiters wurde die Stadt Prenzlau darüber informiert, dass „die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens ‚Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen‘ das Anliegen des Volksbegehrens als erfüllt ansehen und somit nicht mehr an der weiteren Durchführung festhalten und dieses zurücknehmen. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 beschlossen, dass dem Antrag der Vertreter des Volksbegehrens entsprochen wird. Die weitere Durchführung des Volksbegehrens wird deshalb hiermit aufgehoben.“ Aus diesem Grunde werden die Maßnahmen zur Durchführung des Volksbegehrens sind unverzüglich eingestellt und die Bürgerinnen und Bürger informiert, „dass die Vertreterinnen und Vertreter das Volksbegehren zurückgenommen haben.“
Frau M. Schön
Hauptamt
Amtsleiterin