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Sozialpass gewährt ganze Reihe von Ermäßigungen

25.01.2018

Ist von Gerechtigkeit die Rede, so geht es auch um Teilhabe – die Möglichkeit, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, mitzumachen, sich nicht ausgeschlossen zu fühlen, nur weil man zu denen gehört, die wenig Geld zur Verfügung haben, weil der Job nicht gut bezahlt ist oder Leistungen vom Staat bezogen werden. „In Prenzlau gibt es dafür den Sozialpass. Eine gute Sache, die bislang aber anscheinend viel zu wenig genutzt wird“, sagt Bürgermeister Hendrik Sommer. „Der Sozialpass ermöglicht einkommensschwachen  Einwohnerinnen und Einwohnern Prenzlaus die Teilnahme an vergünstigten Veranstaltungen und Angeboten mit dem Ziel, ihnen den Zugang zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen und zu erleichtern. Voraussetzung für die  Inanspruchnahme des Sozialpasses ist der Hauptwohnsitz in Prenzlau und das Beziehen von Sozialhilfe oder einer Grundsicherung für Arbeitssuchende; eingeschlossen sind ebenfalls  Asylbewerber, die nach §§ 1, 1a, 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes Anspruch haben“, erläutert Burkhardt Böhme von der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau. Inhaber des Sozialpasses erhalten in vielen städtischen Einrichtungen Vergünstigungen. So unter anderem im Kulturhistorischen Museum, wo ein Nachlass von 50 Prozent auf die Eintrittskarte gewährt wird. Ebenfalls nur den halben Preis muss man für die Jahreskarte der Stadtbibliothek bezahlen. Wer den Sozialpass vorlegt, hat Anspruch auf einen Nachlass um 20 Prozent bei Tickets für hauseigene Veranstaltungen des Dominikanerklosters und ebenso bei städtischen Veranstaltungen auf der Freilichtbühne und in der Uckerseehalle.  Im Seebad gibt es  50 Prozent Vergünstigung auf die Dauerbadekarte, die 20 Besuche umfasst. Ausgestellt wird der Sozialpass in der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau. „Um ihn zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass man Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Minderjährige Kinder werden in den Sozialpass der Berechtigten eingetragen und erhalten ebenfalls die Ermäßigungen. Der Sozialpass der Stadt Prenzlau berechtigt nur in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument zur Nutzung der Ermäßigungen. Der Pass ist so lange gültig, wie auch Leistungen bezogen werden“, so Böhme. In den zurückliegenden sechs Jahren wurde der Sozialpass in Prenzlau 139 Mal ausgestellt. „Berechtigt sind weitaus mehr Personen“, weiß Böhme. Bürgermeister Hendrik Sommer ermuntert: „Wer Anspruch hat, sollte sich den Pass holen. Für sich selbst, vor allem aber auch für seine Kinder.“

Öffnungszeiten Wohngeldstelle: Montag 9 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr sowie Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr.

 

 

Ansprechpartner:

Herr B. Böhme
SG Wohngeld
SGL Wohngeld, Buchstaben L - R, T-Z

Kategorie:

Bildung und Soziales
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