Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Durch den Kämmerer der Stadt Prenzlau wurden gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im IV. Quartal 2015 (Teil 2) die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.
Kämmerei