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Verwaltungsleistung

Prenzlauer Profil

Das „Prenzlauer Profil“ gewährt finanzielle und materielle Zuwendungen für die Durchführung von Projekten in den Bereichen Kultur, Sport, Tourismus, Soziales, Integration, Kinder, Jugend, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen.

Ausführliche Beschreibung

Die Stadt Prenzlau ist sich der wichtigen Rolle des bürgerschaftlichen Engagements ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und der Tätigkeit der Vereine bewusst, die vielfältige Beiträge zur weiteren Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in der Stadt leisten. Zur Würdigung und Unterstützung des bürgerlichen Engagements und des Ehrenamtes leistet die Stadt Prenzlau im Rahmen der nicht normierten (freiwilligen) Selbstverwaltungsaufgaben, mit dieser Förderrichtlinie einen finanziellen und materiellen Beitrag.

Was sind die Voraussetzungen?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen
  • als gemeinnützig anerkannte juristische Personen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, wenn sie Einwohner der Stadt Prenzlau sind und gemeinnützig anerkannte juristische Personen, wenn sie ihren Sitz in der Stadt Prenzlau haben. Vereinseigene Sportstätten müssen im Gebiet der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile liegen.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass

  1. bei Antragstellung mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Will der Antragsteller mit dem Vorhaben vor der Bewilligung der Zuwendung beginnen (vorzeitiger Maßnahmebeginn), so bedarf dies grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtes für Bildung, Sport und Soziales. Der vorzeitige Maßnahmebeginn muss vom Antragsteller schriftlich (formlos) beantragt und kurz begründet werden.
  2. der Nachweis erbracht wird, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
  3. der Zuwendungsempfänger über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügt und in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Wie ist der Ablauf?

Der Antrag ist formgebunden an die Stadt Prenzlau, Amt für Bildung, Sport und Soziales zu stellen. Dem Antrag ist ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Finanzierungsplan beizufügen, der im Falle der Bewilligung verbindlich wird.

Welche Fristen gibt es?

Anträge auf Projektförderung sind grundsätzlich bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können Anträge auch spätestens acht Wochen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt dann in der Reihenfolge der eingereichten Anträge.

Im Falle des Antrages auf investive Sportförderung endet die Antragsfrist am 31. Dezember des Vorjahres (Ausschlussfrist).

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung im Rahmen des „Prenzlauer Profils“

Allgemeine Nebenbestimmungen für die Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Prenzlau (ANBest-P)

Fachlich freigegeben durch

Stadt Prenzlau

Fachlich freigegeben am

13.03.2023

Prenzlauer Profil

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75245
Fax:
03984 75292
E-Mail:
prenzlauer-profil@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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