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Verwaltungsleistung

Kahlschlag im Schutzwald

Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Formulare

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald


Ausführliche Beschreibung

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
  • es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
  • Ausnahme/Befreiung ist möglich

Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald

Wie ist der Ablauf?

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen

3. Entscheidung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.

Welche Fristen gibt es?

Es gibt keine Antragsfrist.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Straße:
Heinrich-Mann-Allee 103
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Bemerkung:
(Haus 5)
Telefon:
0331 97929-301
Fax:
0331 97929-390
E-Mail:
betriebsleitung@LFB.Brandenburg.de
WWW Adresse:
https://forst.brandenburg.de/lfb/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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