Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Es gibt keine Antragsfrist.
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe