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Verwaltungsleistung

Erteilung der bauaufsichtlichen Zustimmung

Bei Bauvorhaben des Bundes und der Länder kann im Einzelfall die Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.

Formulare

  •  Formulare vorhanden: nein
  • Online-Dienst vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ausführliche Beschreibung

Bauvorhaben des Bundes und der Länder bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung eigener geeigneter Fachkräfte vorbereitet und ausgeführt werden, das gemeindliche Einvernehmen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen versagt wurde oder der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zustimmt.

Welche Unterlagen benötige ich?

Bauantragsunterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenbefreiung gemäß § 8 GebG BB

Wie ist der Ablauf?

Der Antrag auf Zustimmung mit Bauvorlagen ist an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

2 Monate

Welche Fristen gibt es?

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Zustimmung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Straße:
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Telefon:
0331 866-0
Fax:
0331 866-8368
E-Mail:
poststelle@mil.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mil.brandenburg.de/mil/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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