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Verwaltungsleistung

Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

Ausführliche Beschreibung

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 Tag bis 6 Monate

Welche Fristen gibt es?

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

22.03.2023

Standesamt

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75315
Telefon:
03984 75316
Telefon:
03984 75318
Fax:
03984 75390
E-Mail:
standesamt@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Susanne Sittig
Position
SB Gewerbe / Standesamt
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75316
Bemerkung
(Standesamt)
Telefon:
03984 75318
Bemerkung
(Gewerbewesen)
Fax:
03984 75390
E-Mail:
gewerbeamt@prenzlau.de
Name
Frau Sabine Neumann
Position
Leiterin Standesamt
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75315
Fax:
03984 75390
E-Mail:
standesamt@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
nur nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: geschlossen
nur nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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