direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich


Ausführliche Beschreibung

Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

Was sind die Voraussetzungen?

Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

Wie ist der Ablauf?

Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

max. 3 Monate

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

Ihr Ansprechpunkt

Gemeinde (Tiefbauamt)

Kreis (Tiefbauamt)

Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

15.02.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken