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Verwaltungsleistung

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Online beantragen

Ausführliche Beschreibung

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Wie ist der Ablauf?

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

19.09.2023

Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

Straße:
Domplatz 36
PLZ Ort:
48143 Münster, Stadt
Bemerkung:
(Freiherr-von-Vincke-Haus)
Telefon:
0251 4111679
E-Mail:
poststelle@brms.nrw.de
WWW Adresse:
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/index.html

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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