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Verwaltungsleistung

Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz

Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.

Formulare

Onlineverfahren möglich: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Ausführliche Beschreibung

Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

Was sind die Voraussetzungen?

Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

Wie ist der Ablauf?

  • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
  • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
  • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus

Ihr Ansprechpunkt

Bautechnisches Prüfamt

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

25.07.2022

Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus

Straße:
Gulbener Str. 24
PLZ Ort:
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
03342 4266-0
Telefon:
03342 4266-3001
Bemerkung
(Sekretariat)
Fax:
03342 4266-7608

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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