direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Bürgerbudget

Über ein Bürgerbudget können die Bürgerinnen und Bürger eigene, gemeinwohl- orientierte Projekte umsetzen, die von A wie Abenteuerspielplatz bis Z wie Zukunftswerkstatt reichen können.

Ausführliche Beschreibung

Im Rahmen eines Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte aus der Bürgerschaft umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als Experten in die Gestaltung ihres direkten Umfelds mit einzubeziehen.

Das Bürgerbudget läuft typischerweise in mindestens 4 bzw. 5 Phasen ab:

  • Information: Zunächst wird umfassend über das Bürgerbudget informiert, insbesondere über die zuvor festgelegten Rahmenbedingungen und Kriterien, welche die Projekte erreichen müssen, um förderungsfähig zu sein.
  • Konsultation: Während der Konsultationsphase wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Vorschläge einzureichen und zum Teil auch die Vorschläge anderer zu kommentieren.
  • Überprüfung: Nach Ende der Konsultation werden alle Vorschläge daraufhin überprüft, ob sie den zuvor festgelegten Kriterien entsprechen. Diese Überprüfung findet meist durch die Stadtverwaltung statt, kann aber auch gemeinsam mit einer Jury aus der Bürgerschaft erfolgen.
  • Abstimmung: Alle Ideen, die den formalen Kriterien entsprechen, werden anschließend zur Abstimmung freigegeben. In einer festgelegten Zeitspanne können jetzt wiederum die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, welche Vorschläge und Ideen sie für wichtig halten.

Umsetzung: Die Gewinner-Ideen werden anschließend ggf. politisch beschlossen und umgesetzt. Je nach Vorschlag ist es auch möglich, dass die Umsetzung durch den Ideengeber erfolgt oder zumindest unterstützt wird.

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

Unsere Ideen. Unsere Stadt.

„Wünsch Dir was!“ – So heißt es in Prenzlau.

Beim Bürgerbudget, so haben es die Stadtverordneten beschlossen, können die Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Vorschläge einreichen und damit dazu beitragen, dass ihre und unsere Stadt noch schöner wird. Natürlich gilt es beim Bürgerbudget auf einiges zu achten, damit der eigene Vorschlag Berücksichtigung finden kann. Die entsprechenden Infos haben wir zusammen getragen. Wichtig ist vor allem auch, sich rechtzeitig zu bewerben. Einsendeschluss für alle Ideen ist der 31. März eines jeden Jahres.

Gesucht werden gute Ideen für die Stadt und ihre Ortsteile. Insgesamt 30.000 Euro stehen jedes Jahr zur Verfügung. – Geld, mit dem tolle Projekte realisiert werden können. Für die Jüngsten ebenso wie für ältere Menschen. Eingereicht werden können auch Vorschläge, die es im vorhergehenden Jahr bei der Abstimmung nicht bis zum Realisierungszuschlag geschafft haben.

Damit nichts schief läuft und jeder weiß, worum es geht – hier noch mal alle wichtigen Informationen zum Bürgerbudget:

Was ist das Bürgerbudget?

Das Bürgerbudget ist eine festgelegte Summe – in Prenzlau sind es 30.000 Euro – die in den Haushalt der Stadt eingestellt und dafür vorgesehen ist, Projekte, die die Bürgerinnen und Bürger vorschlagen, zu realisieren.

Wie viele Projekte können mit den 30.000 Euro umgesetzt werden?

Die Satzung, die die Stadtverordneten zum Bürgerbudget beschlossen haben, besagt, dass ein Projekt maximal 8.000 Euro kosten darf.

Kann man private Vorhaben dadurch fördern lassen?

Nein, denn ein Kriterium ist, dass die umzusetzenden Projekte in gemeinnützigem Interesse sind. Das heißt: Viele sollen etwas davon haben.

Was kann im Rahmen des Bürgerbudgets gefördert werden?

Ein Spielplatzgerät kommt ebenso infrage, wie eine Parkbank, neue Trikots für einen Fußballverein oder eine Seniorenveranstaltung … Wichtig ist: Es stehen maximal 8.000 Euro zur Verfügung und es darf sich nicht um Vorhaben handeln, für die man noch eine andere Förderung bekommt. Gern können die Kosten aber auch niedriger sein, denn dann können evtl. noch andere Ideen umgesetzt werden.

Wer darf Vorschläge einreichen?

Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohner der Stadt Prenzlau einschließlich aller Orts- und Gemeindeteile ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Aber auch Kinder können Ideen einbringen, wenn sie dabei von Erwachsenen als Einreicher der Vorschläge, unterstützt werden.

Wer entscheidet, welche Vorschläge das Rennen machen?

Zunächst prüfen die jeweils zuständigen Fachämter im Rathaus, ob das Projekt umsetzbar ist und alle wichtigen Kriterien eingehalten wurden. Ist dies der Fall, kommt das Projekt mit allen anderen, die man realisieren könnte, zur Abstimmung. Und dann können die Einwohner der Stadt Prenzlau sowie aller Orts- und Gemeindeteile, und hier auch schon die, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, entscheiden, welche Ideen umgesetzt werden.

Wie funktioniert das konkret?

Es wird eine wird öffentliche Abstimmungsveranstaltung geben. Die Projekte, die umsetzbar sind, werden hier noch mal vorgestellt und dann entscheiden die Einwohner der Stadt Prenzlau sowie aller Orts- und Gemeindeteile. Die Ideen mit den meisten Stimmen werden durch die Stadt realisiert.

Bis wann und wo kann man seine Vorschläge einreichen?

Die Vorschläge können in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. eines jeden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Gibt es dafür ein Formular?

Es gibt ein Formular, das unbedingt zu nutzen ist, da der Vorschlag sonst nicht bearbeitet wird. Das Formular kann man sich in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. eines jeden Jahres beim Bürgerservice der Stadt Prenzlau oder in der Stadtinformation abholen bzw. das Formular herunter laden oder online ausfüllen unter www.prenzlau.eu (Stichwort: Rathaus). 

Rechtsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise - Gemeinde Prenzlau

Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Prenzlau

§ 1

Grundsatz

Bei dem Bürgerbudget handelt es sich um einen finanziell begrenzten Beteiligungshaushalt über den die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Prenzlau in einem vorgegebenen Verfahren mitbestimmen und entscheiden können.

Die Beteiligung politischer Gremien ist ausgeschlossen.

§ 2

Bürgerbudget

Die Stadt Prenzlau beteiligt ihre Einwohnerinnen und Einwohner jährlich an der Gestaltung des Haushaltes über die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten hinaus durch

a)      Bereitstellung eines gesonderten Budgets

b)      der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen und

c)      direkte Abstimmung über die Vorschläge

§ 3

Höhe des Bürgerbudgets

1.      Die Höhe des gesonderten Budget für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Prenzlau beträgt jährlich 30.000,00 € (in Worten: Dreißigtausend €).

2.      Die Festsetzung über die Höhe erfolgt regelmäßig mit der mittelfristigen Finanzplanung zur Haushaltssatzung.

§ 4

Vorschlagsrecht

1.      Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Prenzlau, die innerhalb der Vorschlagsfrist das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen und über die Vorschläge abzustimmen. Die Vorschläge sind an die Stadt Prenzlau, Bürgermeister, zu richten.

2.      Die Vorschläge können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.

3.      Auf dem Vorschlag ist der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben.

§ 5

Vorschlagsfrist

1.      Vorschläge können wie folgt eingereicht werden:

Die Vorschläge können in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. eines jeden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

2.      Vorschläge zum Bürgerbudget des Folgejahres können nur berücksichtigt werden, soweit sie bis zum Stichtag eingereicht wurden.

3.      Stichtag ist der 31. März eines jeden Jahres.

§ 6

Behandlung der Vorschläge

1.      Die eingegangenen Vorschläge werden durch die Stadtverwaltung Prenzlau auf Zuständigkeit und Kosten geprüft.

2.      Die Vorschläge können während der Dienstzeiten der Verwaltung im Rathaus der Stadt Prenzlau, Bürgermeister, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau eingesehen werden.

3.      Der einzelne Vorschlag ist gültig und wird gemäß § 7 zur Abstimmung gestellt, wenn

a)      er innerhalb der Einreichungsfrist gemäß § 5 eingegangen ist,

b)      der Vorschlagsträger gemäß § 4 zur Teilnahme berechtigt ist,

c)      die Stadt Prenzlau und deren Ortsteile zuständig sind,

d)      er umsetzbar ist und die Höhe von 8.000,00 € (in Worten: Fünftausend €) nicht überschreitet, eine Erhöhung durch Co-Finanzierung ist ausgeschlossen

e)      der Begünstigte des Vorschlags innerhalb der letzten 3 Bürgerhaushalte keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten hat. Einrichtungen der Stadt Prenzlau sind hiervon ausgenommen. Einzelne Abteilungen einer juristischen Person sind der juristischen Person zuzurechnen.

und

f)       keine weitere Förderung finanzieller Art aus dem Stadthaushalt im Jahr der Berücksichtigung erfolgt (keine Doppelförderung).

§ 7

Abstimmung

1.      Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge des Bürgerbudgets erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres.

2.      Zur Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürgerbudgets sind alle anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, die am Tag der Abstimmungsveranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt. Ebenso können Personen, die am Tag der Abstimmungsveranstaltung das 12. Lebensjahr vollendet haben, in Begleitung ihrer Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, welche Prenzlauer Einwohner sind, an der Abstimmung teilnehmen. Sie entscheiden direkt durch Abstimmung, welche Vorschläge innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets realisiert werden können. Das Ergebnis der Abstimmung ist bindend.

3.      Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Anzahl der Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist.

4.      Sofern das zur Verfügung stehende Budget nicht vollständig aufgebraucht ist, aber bei Realisierung durch das nächste Projekt in der unter Pkt. 3genannten Reihenfolge überschritten werden würde, ist der Differenzbetrag auf das Bürgerbudget des nächsten Jahres zu übertragen.

5.      Soweit Vorschläge aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht berücksichtigt werden konnten, können diese im Rahmen des folgenden Bürgerbudgets wiedereingereicht werden.

§ 8

Information der Einwohnerinnen und Einwohner

Die Stadt Prenzlau informiert umfassend in den öffentlich zugänglichen Medien über die Termine, die Abstimmung und die Realisierung der Vorschläge.

§ 9

Umsetzung

1.      Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah mit Beginn des Folgejahres umgesetzt werden.

2.      Die Umsetzung setzt eine beschlossene und bestätigte Haushaltssatzung voraus.

3.      Die Umsetzung erfolgt durch die Stadt Prenzlau.

§ 10

Jahresabschluss

1.       Über den Stand der Realisierung der Vorschläge wird öffentlich im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung berichtet.

2.      Nicht verbrauchte Mittel des Bürgerbudgets durch Minderausgaben werden in das Folgejahr übertragen.

3.      Bei Mittelüberschreitungen durch Mehrausgaben prüft die Stadtverwaltung, ob eine Deckung aus anderen Budgets möglich ist. Grundsätzlich können Mittelüberschreitungen auch durch Erbringung von Eigenleistungen durch den Antragsteller kompensiert werden.

§ 11

Inkrafttreten

Fachlich freigegeben durch

Erstellt durch Stadt Prenzlau

Sitzungsdienst

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75115
Telefon:
03984 75116
Fax:
03984 75191
E-Mail:
sitzungsdienst@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

zurück Seitenanfang Seite drucken