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Verwaltungsleistung

Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen

Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

Formulare

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.


Ausführliche Beschreibung

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Wie ist der Ablauf?

Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

Welche Fristen gibt es?

Keine.

Rechtsgrundlage(n)

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt

Fachlich freigegeben am

01.12.2020

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Straße:
Gertrud-Piter-Platz 11
PLZ Ort:
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon:
0338 139-90
Fax:
0338 139-9350
E-Mail:
verwaltung@olg.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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