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Verwaltungsleistung

Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ausführliche Beschreibung

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

Land Brandenburg:

Verwaltungsgebühr: EUR 400 - 1400

Wie ist der Ablauf?

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

Welche Fristen gibt es?

vor Aufnahme der Tätigkeit

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Dezernat V5 - Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

15.01.2021

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz

Straße:
Müllroser Chaussee 50
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0331 8683-500
Fax:
0331 8683-590
E-Mail:
verbraucherschutz.office@lavg.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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