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Verwaltungsleistung

Brütereibetrieb, Registrierung beantragen

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.

Was sind die Voraussetzungen?

keine

Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

Welche Gebühren fallen an?

Entscheidung über die Zulassung von Brütereien: 30,00 - 50,00 EUR

Wie ist der Ablauf?

Die Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb muss unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweis

Soweit eine Konformitätskontrolle bei Einfuhr oder Ausfuhr für Bruteier und Küken von Hausgeflügel vorgeschrieben ist, melden Sie die Waren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE zur Konformitätskontrolle an. Sie schicken einen Antrag auf Registrierung im elektronischen Anmeldesystem QUAKON an folgende Adresse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): quakon@ble.de.

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Rechtsgrundlage(n)

Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
[eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
[https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

Hinweise

Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich u. a. aus der jeweiligen Betriebsart; d. h. eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als z. B. ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Adressart:
Adresse
Straße:
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Bemerkung:
(Hauptsitz Haus S Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz Abteilung 5 - Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit )
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach Postfach 60 11 50
PLZ Ort:
14469 Potsdam
Telefon:
+49 331 866-0
Fax:
+49 331 866-7070
E-Mail:
poststelle@mluk.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

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