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Verwaltungsleistung

Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

Ausführliche Beschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

Welche Unterlagen benötige ich?

-    wiedergefundener Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Wie ist der Ablauf?

Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Welche Fristen gibt es?

Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

örtliche Personalausweisbehörde

Ihr Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

14.10.2021

Einwohnermeldewesen / Bürgerservice

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Telefon:
03984 75320
Telefon:
03984 75321
Telefon:
03984 75322
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Elke Stoffregen
Position
SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Sandra Hidde
Position
SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Dörte Eberwein
Position
SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391

Öffnungszeiten

Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:30 Uhr
nur Empfang & Stadtkasse
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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