Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine Konzession beantragen.
Als Unternehmer, der ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik betreiben möchte, benötigen Sie eine Konzession. Um die Konzession für Ihre Privatklinik zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.
Die Konzession wird Ihnen in folgenden Fällen nicht erteilt:
Für die letzten beiden Punkte sind die Ortspolizei- und Gemeindebehörden anzuhören.
Land Brandenburg:
bedürfen einer Konzession durch das für Gesundheitzuständige Ministerium. Die Erteilung dieser Konzession ist formlos schriftlich zu beantragen.
Land Brandenburg:
HRA + Pol. Führungszeugnis für GF, Konzeption sowie weitere Prüfunterlagen
Land Brandenburg:
Tarifstelle 7.11.8 gem. GEbOMSGIV, Rahmengebühr je nach Prüfaufwand
Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume oder ähnlichem vorgenommen werden.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Abt. 4, Ref. 45
Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK)
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja