Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.
Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen der Kreiswahl- oder Stadtwahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss
darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.
Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).
keine
Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:
circa 4 Wochen
entfällt
Wahlausschüsse der Gemeinde, des Amtes, der Verbandsgemeinde. der kreisfreien Stadt, des Landkreises
Landeswahlausschuss
Bundeswahlausschuss
Einspruch im Rahmen der Wahlprüfung beim Deutschen Bundestag.
Ministerium des Innern des Landes NRW
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe