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Verwaltungsleistung

Kindergeld beantragen

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben im Ausland wohnen, aber in...

Online beantragen

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online


Ausführliche Beschreibung

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben

  • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

Wenn Sie  nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

  • Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland wohnen und eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).

  • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.

  • rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:

www.familienkasse.de

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie benötigen für den Antrag:

  • das Antragsformular,

  • die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,

  • die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,

  • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

Welche Fristen gibt es?

Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe 

Fachlich freigegeben am

12.01.2017

Bundesagentur für Arbeit

Straße:
Regensburger Straße 104
PLZ Ort:
90478 Nürnberg
Telefon:
0911 179-0
Fax:
0911 179-2123
E-Mail:
zentrale@arbeitsagentur.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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